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1312. Oktober 30. Breslau in domo nostra.

hora vespert. fer. II. p. Sym. et. Jud.

Vor Paul, Dr. decr., Scholastikus am heil. Kreuz und Breslauer Domherrn, deputirt vom Bruder Gentilis, Kardinal-Presbyter tit. s. Martini in montibus und päpstlichen Legaten, als Richter in dem Streit zwischen Herrn Johann, Pfarrer in Cozemlot (Kostenblut bei Neumarkt), und dem Kleriker Konrad von Moravia (Mähren) verzichtet letzterer freiwillig auf alle seine Rechte, welche er auf Grund von Provision durch den genannten Legaten auf die Kirche von Kostenblut oder auch auf irgend eine andere Kirche habe, welche zur Kollatur oder Provision des Vincenzstiftes bei Breslau gehört, ferner händigt genannter Konrad die vom Legaten ihm wegen seiner Provision gegebenen Briefe dem Scholastikus aus, bittet ihm die Prozesskosten nachzusehen und verspricht, dem Pfarrer Johann die durch ihn veranlassten Ausgaben zurückzuerstatten, sobald es seine Vermögensumstände erlauben werden.

Z.: die Kanoniker Magister Peter v. St. Egidius, Herr Johann Wineri vom heil. Kreuz, Gyseler herzogl. Notar (es ist wohl nur ein Schreibfehler, wenn im Or. not. domine ducis steht; Gisilher begegnet ja uns auch sonst als herzogl. Notar) und Jakob v. Pozzonia (Pressburg).


Or., an dem nur noch der Pergamenstreifen erhalten, im Bresl. Staatsarch. Vincenzstift Breslau 148.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.